Reiseversicherung für Familienreisen
Gut abgesichert mit unserem Versicherungspartner HanseMerkur
Eine Reise-Krankenversicherung kostet kein Vermögen und bietet bereits für wenige Euro einen umfassenden Schutz. Denn Arztbesuche und Behandlungen im Krankenhaus können im Ausland sehr schnell teuer werden.
Um von Anfang an eine sichere Sache aus eurer Familienreise zu machen, empfehlen wir neben einer Auslandskrankenversicherung dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung. Für unsere Kunden haben wir mit unserem langjährigen Partner, der HanseMerkur Reiseversicherung, günstige Pakete vereinbart.
Reise-Rücktrittsversicherung & Reiseabbruch-Versicherung abschließen
Jahresschutz
Der Abschluss einer Jahres-Reiseversicherung lohnt sich für Familien, die mehrmals innerhalb eines Jahres verreisen. Der Jahresschutz Platin (ohne Selbstbehalt) deckt die Stornokosten oder Abbruchkosten für jede Familienreise mit einem Reisepreis von bis zu 15.000 Euro ab.
Der Platin-Schutz beinhaltet:
- Reise-Rücktrittsversicherung (RRV)
- Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie)
- Reise-Krankenversicherung
- Notfall-Versicherung
- Reisegepäck-Versicherung
Einmaliger Reiserücktritt
Möchtet ihr keine Jahresversicherung wählen, könnt ihr eine einmalige Reise-Rücktrittsversicherung abschließen, die die Stornokosten oder Abbruchkosten für eine einmalige Familienreise mit einem Reisepreis von bis zu 15.000 Euro abdeckt.
Der Premiumschutz je nach Tarif mit oder ohne Selbstbehalt beinhaltet:
- Reise-Rücktrittsversicherung (RRV)
- Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie)
- Reise-Krankenversicherung
- Notfall-Versicherung
- Reisegepäck-Versicherung
Alternativ kann auch ein günstigerer Tarif für eine einmalige oder für die Jahresversicherung gewählt werden, der nur die Reise-Rücktrittsversicherung (RRV) und Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie) inkludiert, wenn ihr bereits eine Reise-Krankenversicherung abgeschlossen habt.
Reiseversicherung online abschließen
Schließt eure Jahresversicherung oder Einmal-Reise-Rücktrittsversicherung der HanseMerkur bequem online ab. Hier könnt ihr direkt euren Versicherungsschutz beantragen.
Übersicht zu den Tarifen als PDF downloaden
Hier findet ihr eine genaue Tarifübersicht zum Jahresschutz und einmaligen Premiumschutz, den beiden möglichen Leistungspaketen der HanseMerkur Reiseversicherung.
Vorteile für Familien bei der HanseMerkur Reiseversicherung
Versichert sind bei der HanseMerkur als Familie 2 Erwachsene und bis zu 7 Kinder bis zum 21. Geburtstag!
Zudem sind sogar 2 Familien, die gemeinsam reisen, versichert, wenn beide eine Familienversicherung abgeschlossen haben.
Bei Aufenthalten im Krankenhaus werden die Unterbringungskosten und Verpflegungskosten für eine Begleitperson übernommen.
Bei SchülerInnen ist auch die Reisestornierung aufgrund einer Wiederholungsprüfung versichert, wenn diese in die versicherte Reisezeit fällt oder bis zu 14 Tage nach der Reise erfolgt.
Solltet ihr euch dazu entscheiden, eine andere Versicherung abzuschließen, empfehlen wir, die Versicherungsbedingungen sehr gewissenhaft zu vergleichen. Hier ein paar Punkte, die helfen, die Konditionen abzugleichen:
- Ist die komplette Familie abgesichert?
- Gibt es einen Selbstbehalt und wie hoch ist dieser?
- Bis zu welcher Reisepreishöhe ist die Reise abgesichert?
- Ist eine Reise-Krankenversicherung inkl. Krankenrücktransport enthalten?
- Gibt es eine 24-Stunden-Notfallnummer?
Abschlussfristen bei der HanseMerkur Reiseversicherung
Alle Produkte, die eine Reise-Rücktrittsversicherung enthalten, sind sofort bei Buchung, jedoch spätestens 30 Tage vor Reisebeginn, abzuschließen. Ein späterer Abschluss ist nicht mehr möglich.
Auch für Last Minute-Reisen kann eine Reise-Rücktrittsversicherung abgeschlossen werden. Wenn zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, muss der Abschluss der Reise-Rücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag (Mo-Sa) nach Reisebuchung erfolgen.
Reise-Versicherung der HanseMekur für Familien
Was beinhalten die Versicherungsbestandteile genau?
Reise-Rücktrittsversicherung (RRV)
Die Reise-Rücktrittsversicherung trägt die Kosten für Rücktritt, Stornierung oder Umbuchung einer Reise. Auch entstandene Mehrkosten durch verspätete Zubringer (z. B. Zug oder Flug) werden übernommen.
Die Reise-Rücktrittsversicherung schützt euch und eure Familie, wenn ihr wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung von der Reise zurücktreten müsst. Zudem sind eure Stornokosten auch im Falle von betriebsbedingten Kündigungen oder Anmeldung von Kurzarbeit in den meisten Versicherungspaketen abgesichert. Die Versicherung greift auch, solltet ihr wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder im Todesfall eines nahen Angehörigen nicht reisen können.
Auch bei einem Schulwechsel (während der Reisezeit) oder einer nicht bestandenen Schulprüfung, die innerhalb der Reisezeit oder bis zu 14 Tage nach der Reise nachgeholt wird, greift die Versicherung. Ebenso, wenn ihr aufgrund eines erheblichen Schadens an eurem Eigentum, z. B. an eurem Haus in Folge von Feuer, Wasser, Diebstahl oder Elementarereignissen, nicht reisen könnt.
Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie)
Die HanseMerkur bietet außerdem eine Urlaubsgarantie in Form einer Reiseabbruch-Versicherung an. Wenn ihr die Reise abbrechen müsst, zum Beispiel aufgrund von einer schweren Unfallverletzung, erheblichem Schaden an eurem Eigentum, Naturkatastrophen am Urlaubsort oder Verkehrsmittelverspätung (ab zwei Stunden), werden die entstandenen Rückreisekosten erstattet.
Müsst ihr die Reise während der ersten Reisehälfte (bis max. acht Tage) abbrechen, wird euch der komplette Reisepreis erstattet. Bei Abbruch in der zweiten Reisehälfte erhaltet ihr eine anteilige Erstattung der nicht genutzten Leistungen.
Reise-Krankenversicherung
Eine Reise-Krankenversicherung bietet eurer Familie umfassenden Schutz, wenn ihr während der Reise erkrankt, einen Unfall erleidet oder aus anderen Gründen medizinische Hilfe benötigt. Bei der HanseMerkur werden Behandlungskosten sowie ein ggf. notwendiger Rücktransport ohne Selbstbeteiligung erstattet.
Im Notfall steht euch ein mehrsprachiger 24-Stunden Notruf-Service zur Verfügung. Außerdem habt ihr freie Arzt- und Krankenhauswahl und ihr erhaltet eine Auskunft und Beratung über mögliche Ärzte, die ihr vor Ort aufsuchen könnt. Die Behandlung als Privatpatient ist ebenfalls abgesichert. Neben der Erstattung der Unterbringungs-, Transport- und Hotelkosten für die erkrankte Person werden diese auch für die mitversicherte Begleitperson getragen. Ein weiterer Vorteil der Reise-Krankenversicherung ist, dass die Beschaffung sowie der Versand von Medikamenten, welche ihr zuhause vergessen habt, übernommen werden.
Wenn mitreisende Begleitpersonen ausfallen, übernimmt die Versicherung außerdem die Organisation und Kosten der Betreuung von minderjährigen Kindern (bis zum 18. Lebensjahr).
In dem Hanse Merkur Jahresschutz Platin ist die Reise-Krankenversicherung bereits enthalten.
Notfall-Versicherung
Die Notfall-Versicherung greift bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise, Strafverfolgung und unterstützt bei Umbuchung ausgefallener oder verspäteter Verkehrsmittel. Im Falle des Verlusts oder Diebstahls von Zahlungsmitteln und Dokumenten erhaltet ihr ebenfalls Unterstützung in der Ersatzbeschaffung von Reisedokumenten und Sperrung von Kreditkarten.
Reisegepäck-Versicherung
Wird euer aufgegebenes Reisegepäck beschädigt, kommt abhanden oder wird während der Reise beschädigt oder gestohlen, übernimmt die HanseMerkur im Rahmen festgelegter Summen bzw. Anteile die Entschädigung der Gegenstände.
Bitte beachtet, dass die oben aufgeführten Leistungsbeschreibungen nicht alle Vertragsinformationen vollständig aufführen. Entnehmt bitte den vollständigen Versicherungsumfang eurem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen.
Versicherungsombudsmann e.V.
Wir vermitteln Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO).
Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern:
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000, Fax: 0800 3699000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, www.versicherungsombudsmann.de