Südafrika Familienreise Zebras

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Südafrika Einreisebestimmungen mit Kindern

Neue Bestimmungen für die Einreise nach Südafrika mit Kindern

Zum 01. Juni 2015 ändern sich die Bestimmungen für die Einreise mit Kindern nach Südafrika. Wir haben einmal alle wichtigen Änderungen aufgelistet:

Internationale Geburtsurkunde für Südafrika Reisen mit Kindern

Durch die neuen Bestimmungen für die Einreise nach Südafrika mit Kindern müssen ab dem 01.06.2015 alle Kinder unter 18 zusätzlich zum Reisepass, den Hin- und Rückreisetickets eine internationale Geburtsurkunde vorlegen. In Deutschland wird die internationale Geburtsurkunde mehrsprachig ausgestellt, so dass eine Übersetzung nicht notwendig ist. Für andere Geburtsländer wird die Übersetzung in die englische Sprache empfohlen.

• Die Beantragung muss beim Standesamt der Geburtsstadt erfolgen.
• Sie ist persönlich, schriftlich, je nach Standesamt auch telefonisch oder online möglich.
• Kosten und Bearbeitungsdauer hängen vom jeweiligen Standesamt ab.
Bei der Reise mit einem Adoptivkind muss zusätzlich vorgelegt werden:
• Die von einem vereidigten Übersetzer in Englisch übersetzte Abschrift der Adoptionsurkunde.

(Ergänzung: Das Auswärtige Amt hat hierzu am 19.5.2015 nochmals den Reisehinweis für Südafrika aktualisiert: Personen unter 18 Jahre müssen vom 1. Juni an bei der Ein- und Ausreise eine Geburtsurkunde vorweisen. Nach jüngsten Auskünften des südafrikanischen Innenministeriums könnten diese auch in anderen Sprachen als in Englisch abgefasst sein, heißt es jetzt. Jedoch könnten kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen nicht ausgeschlossen werden. Um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise zu vermeiden, wird Reisenden daher bis auf weiteres empfohlen, internationale Geburtsurkunden beziehungsweise gegebenenfalls beglaubigte englische Übersetzungen mitzuführen.  Siehe auch hier)

Südafrika mit Kindern - Safari

Reist ein minderjähriges Kind nicht in Begleitung beider  Elternteile, muss zusätzlich nachgewiesen werden,

• dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (durch englischsprachige, ei-desstattliche Versicherung (Affidavit), Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils).
• oder, dass die Einverständniserklärung des anderen Elternteils nicht erforderlich ist (durch ins englische übersetzte Dokumente des gerichtlichen Beschlusses über alleiniges Sorgerecht bzw. der Sterbeurkunde).

Reist ein minderjähriges Kinder mit Personen, die nicht seine Eltern sind, muss zusätzlich vorgelegt werden:

• Eine Einverständniserklärung beider Eltern in Form einer eidesstattliche Versicherungen (Affidavit),
• sowie Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes.

Reist ein minderjähriges Kind alleine muss zusätzlich vorgelegt werden:

• Ein englischsprachiges Bestätigungsschreiben (nicht älter als 3 Monate) der Person zu der es reist,
• sowie die Kontaktdaten der Personen, zu der es reist
• und eine Passkopie der Personen, zu der es reist.

Südafrika mit Kindern - Safari

Affidavit und Übersetzungen für die Einreise nach Südafrika mit Kindern

Es ist notwendig alle Erklärungen und Urkunden von einem vereidigen Übersetzer ins Englische übersetzen zu lassen! Die eidesstattliche Versicherung (Affidavit) muss im Beisein eines Notars oder alternativ eines „Southafrican Commissioner of Oath“ (in der der südafrikanischen Botschaft in Berlin oder dem Konsulat in München) unterzeichnet werden. Sollte das Dokument nicht auf Englisch verfasst werden können, muss eine Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer vorgelegt werden. Die Mustervorlage der südafrikanischen Botschaft für das Affidavit gibt es hier: http://www.suedafrika.org/downloads/Affidavit_template_minors.doc

Kontakt zur südafrikanischen Botschaft und dem Department of Home Affairs

Die offiziellen, englischsprachigen Informationen der südafrikanischen Botschaft zur Einreise mit Kindern finden Sie hier: http://www.suedafrika.org/downloads/Admission_children.doc. Infos des Department of Home Affairs hier: http://www.dha.gov.za/files/Brochures/Immigrationleaflet.pdf.

Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit unserer Informationen. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden ist ausgeschlossen. Verbindliche Antworten kann nur die Südafrikanische Botschaft: http://www.suedafrika.org oder das Department of Home Affairs: www.dha.gov.za  geben.

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